Adelsaufhebungsgesetz

Unnützes Wissen (c) WIENzig
Unnützes Wissen (c) WIENzig

§ 2 des Adelsaufhebungsgesetzes von 1919 untersagt die „Führung von Adelsbezeichnungen, Titel und Würden“.

 

Unnützes Wissen

 

Es gibt nichts nützlicheres als unnützes Wissen. Wir müssen es ja wissen – wir haben schon einige unnütze Bücher herausgebracht. Und wisst ihr was – die wären auch was für euch!