Anleitungen zum Foltern

Constitutio Criminalis Theresiana

Die “Constitutio Criminalis Theresiana” wurde 1768 von Erzherzogin Maria Theresia erlassen und enthält neben Strafrechtstexten auch detaillierte Anleitungen zur “korrekten” Anwendung diverser Foltergeräte: Von “Streckleitern” über “Daumenstöcke” bis hin zu “Beinschrauben” und verschiedenen Tötungsarten ist hier alles beschrieben.

Zum Glück war der damals schon rückständige Text nicht lange in Kraft. Bereits 1776 wurde die Folter in den Österreichischen Erblanden aufgehoben. Maria Theresias Sohn Joseph II. schrieb die neuen Regelungen 1787 im Josephinischen Strafrecht schließlich ganz offiziell fest.

 

Auf den Tag genau

Am 2. Jänner 1776 wurde die Folter in den Österreichischen Erblanden verboten. Am 2. Jänner 1900, also exakt 124 Jahre später, erschien die “Kronen Zeitung” zum ersten Mal.

 

Unnützes Wissen

Es gibt nichts nützlicheres als unnützes Wissen. Wir müssen es ja wissen – wir haben schon einige unnütze Bücher herausgebracht. Und wisst ihr was – die wären auch was für euch!