Jedes Bundesland hat ein eigenes Buschenschank-Gesetz. Die Grundlage dazu liegt in einem Gesetz von Kaiser Josef II. aus dem Jahre 1784, laut dem jeder Weinbauer selbst erzeugte Getränke und Speisen nach Preisen seines Beliebens verkaufen durfte.
Jedes Bundesland hat ein eigenes Buschenschank-Gesetz. Die Grundlage dazu liegt in einem Gesetz von Kaiser Josef II. aus dem Jahre 1784, laut dem jeder Weinbauer selbst erzeugte Getränke und Speisen nach Preisen seines Beliebens verkaufen durfte.