Kurienwahlrecht

Seit der Wahlreform von 1873 wurden die Abgeordneten für das Abgeordnetenhaus durch direkte Wahlen ermittelt. Wahlberechtigt waren Männer, die nach ihrem Stand und Vermögen in vier Kurien mit unterschiedlichen Stimmgewicht eingeordnet wurden: Adelige Großgrundbesitzer, Handels- und Gewerbekammern, Groß- und Mittelbauern, sowie Männer, die eine Mindeststeuerleistung von 10 Gulden erbrachten. Ärmere Männer sowie Frauen durften per Kurienwahlrecht gar nicht wählen. Im Jahre 1880 waren somit nur 3,5% der Wiener Bevölkerung überhaupt wahlberechtigt!

 

Unnützes Wissen

 

Es gibt nichts nützlicheres als unnützes Wissen. Wir müssen es ja wissen – wir haben schon einige unnütze Bücher herausgebracht. Und wisst ihr was – die wären auch was für euch.