Wahlverweigerer
Bis 1982 war es bundesweite, gesetzliche Pflicht an der Wahl des Bundespräsidenten teilzunehmen. Wer dieser Pflicht nicht nachkam musste eine Verwaltungsstrafe zahlen.
Bis 1982 war es bundesweite, gesetzliche Pflicht an der Wahl des Bundespräsidenten teilzunehmen. Wer dieser Pflicht nicht nachkam musste eine Verwaltungsstrafe zahlen.