Unnützes WahlWissen: Aufgaben

Parlament (C) STADTBEKANNT
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Viel zu tun

 

Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten zählen die Beurkundung von Gesetzen, die Ernennung des Staatspersonals (Richter, Offiziere, Bundesbeamte), der Oberbefehl über das Bundesheer und die Vertretung und Repräsentation der Republik Österreich im Ausland. Weiters kann der Bundespräsident Verurteilte begnadigen.