Ob die Asche dem Element Wasser übergeben werden darf entscheiden die Gewässereigentümer und Gemeinden. In Niederösterreich und Oberösterreich ist die Beisetzung in der Donau an manchen Stellen erlaubt, in Wien jedoch generell verboten. Die Gewässerbestattung kann bei unterschiedlichen Grundstückseigentümern an einem Ufer erlaubt sein und am anderen nicht.